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Genitalverstümmelung an Mädchen: CDU-Politiker will Straf-Freiheit für Täter

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Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Täter, die ihre Töchter in Deutschland genitalverstümmeln lassen. Seine Fraktion will dies politisch durchsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen möchte...

Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Täter, die ihre Töchter in Deutschland genitalverstümmeln lassen. Seine Fraktion will dies politisch durchsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen möchte…

Seine Fraktion will unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen und sicherstellen, dass die Täter nicht abgeschoben werden. Auch sollen sie weiterhin mit Hilfe der ärztlichen Schweigepflicht vor Strafverfolgung geschützt werden…

Hamburg, den 13.06.2013. Wenn es nach dem CDU-Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder geht, sollen Täter, die ihre Töchter in Deutschland einer Genitalverstümmelung unterwerfen, in Zukunft keine Gefängnisstrafe fürchten müssen: „Wir wollen nicht die Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche Beschneidung vornehmen“, erklärte Kauder im April auf einer Pressekonferenz.

Dabei sind die Eltern i.d.R. die Hauptverantwortlichen dieses Verbrechens, weshalb für sie – wie für alle Anstifter einer Straftat – zu Recht das gleiche Strafmaß vorgesehen ist wie für jene, die die Tat letztlich verüben, nach geltendem Recht (§224, §225, §226 StGB) bis  zu 10 bzw. 15 Jahre Haft.

Aus welchem Grund der Politiker für Täter, die eine derart schwere vorsätzliche Tat gegen ihre Kinder anstiften, das Recht aushebeln und sie vor einer angemessenen Bestrafung schützen will, erklärte er trotz mehrfacher Nachfrage nicht.

Kauder’s Fraktion will dies nun politisch umsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen für Verstümmelungstäter ermöglichen will: Gemeinsam mit der FDP ließ die CDU/CSU von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll (Drucksache 17/13707). Der Entwurf sieht vor, für den Tatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung den §226a zu schaffen und mit einer Strafe „nicht unter einem Jahr“ zu bewähren.

Diesem niedrigen Eingangsstrafmaß liegt eine deutliche Herabsetzung der Mindeststrafe gegenüber den vorangegangenen Gesetzesentwürfen des Bundesrates (Drucksache 867/09) und von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/4759) zugrunde, die eine Strafe „nicht unter zwei Jahren“ bzw. „nicht unter drei Jahren“ vorgesehen hatten.

Am vergangenen Freitag erläuterte Ute Granold (CDU/CSU) im Bundestag, warum die Mindeststrafe so gering ausfallen soll (Protokoll 17/244): Zum einen soll sichergestellt werden, dass für die Täter lediglich Bewährungsstrafen verhängt werden können, was z.B. eine Mindeststrafe von zwei Jahren „nur sehr selten zulässt“. Zum anderen sollen ausländische Täter auf diese Weise vor einer möglichen Abschiebung bewahrt werden, da  „ein Ausländer bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zwingend ausgewiesen werden muss“.

Gleichzeitig soll nach dem Willen der Politiker auch weiterhin die Einleitung wirksamer Strafverfahren gegen Verstümmelungstäter verhindert werden: Obwohl Experten auf der letzten Bundestagsanhörung zu dem Thema darauf hingewiesen hatten, dass eine ärztliche Meldepflicht eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Ermöglichung von Strafverfahren ist, haben die Parlamentarier entschieden „weder ein Melderecht noch eine Meldepflicht“ explizit in den Gesetzesentwurf einzufügen. Das bedeutet, dass Ärzte, die eine Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen feststellen, auch künftig keine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden geben dürfen und die Täter somit keine Bestrafung fürchten müssen.

Es wird deutlich, dass hier ein Gesetz geschaffen werden soll, das weder der Schwere des Verbrechens der Genitalverstümmelung angemessen ist noch eine Verbesserung der Strafverfolgung bedeutet. Es geht vielmehr darum, die Interessen der Täter zu stärken anstatt zu veranlassen, die Verstümmelung von Mädchen mit aller Härte zu bestrafen.

Weitere Artikel und Veröffentlichungen der TaskForce zu den verschiedenen Gesetzesinitiativen:

Kritik an Gesetzesinitiative zu eigenem Straftatbestand Genitalverstümmelung (2009)

Keine Änderungen im Strafrecht bitte! (2009)

Bundesratsinitiative will Mindeststrafe für Genitalverstümmelung herabsetzen (2010)

Neuer Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug – und Betrug an den Opfern (2010)

Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten (2010)

Bundestag soll Strafrechtsänderung zu “Genitalverstümmelung” ablehnen! (2010)

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Gesetzesantrag von Bündnis90/Die Grünen entpuppt sich als Mogelpackung (2012)

Genitalverstümmelung: Seit 16 Jahren Thema im Bundestag – und immer noch “grünes Licht” für die Täter … (2011-2013)

Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen… (2013)

Genitalverstümmelung: Scharfe Kritik an Gesetzesentwürfen von Bundesrat und SPD: Milde Strafen sollen die Täter vor Abschiebung schützen (2013)

Foto: Siegfried Kauder / Pressefoto


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